Erbscheinsantrag aus den USA

  • Schönen guten Tag,

    ich habe einen Erbscheinsantrag aus den USA vor mir liegen. Die Erblasserin ist im Januar 2015 in Florida verstorben

    Die Erblasserin ist eingebürgerte US-Amerikanerin mit Grundbesitz (Anteilen in Erbengemeinschaften) in Deutschland, in meinem AG Bezirk. Sie hat mit Ihrem vorverstorbenen Ehemann 4 Verfügungen von Todes wegen hinterlassen.

    Diese liegen mir –ohne deutsche Übersetzung- in beglaubigter Kopie durch das Generalkonsulat der BRD vor.

    Die SuFu hier im Forum ergab, dass ich diese Testamente offensichtlich nach der Erblasserin noch eröffnen muss. Habe ich das richtig verstanden?

    Die beglaubigten Kopien der 4 Verfügungen von Todes wegen reichen mir dazu aus.
    Was ist mit Übersetzungen in die deutsche Sprache?

    Da die 4 Verfügungen von Todes wegen nicht den Formvorschriftendes BGB entsprechen (Maschinegeschrieben), wohl aber den Vorschriften des Bundesstaates Florida entsprechen, vermerke ich das dann in meinem Eröffnungsprotokoll oder lasse ich irgendwelche Vermerke zu Auffälligkeiten weg?

    Über den Erbscheinsantrag ansich –aufgrund Testament-dürfte ja dann ganz normal der Richter entscheiden?


    Viele liebe Grüße Marie


  • "Über den Erbscheinsantrag ansich –aufgrund Testament-dürfte ja dann ganz normal der Richter entscheiden?"

    Ohne die Angabe des Bundeslandes ist diese Frage so nicht zu beantworten. In machen Bundesländern wurde der Richtervorbehalt aufgehoben.

    Dort kann aber an den Richter vorgelegt werden, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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