Beide Sorgeberechtigte müssen gleichzeitig die Erbschaft ausschlagen?

  • Eine Kollegin ist an mich mit folgendem Fall herangetreten.

    Ein bei ihr im Gerichtsbezirk lebender mit-sorgeberechtigter Vater erhielt von einem auswärtigen Nachlassgericht ein Schreiben, in welchem ihm Folgendes mitgeteilt wird:
    In pp. werden Sie darauf hingewiesen, dass die getrennten Ausschlagungserklärungen für Ihr mdj. Kind gemäß § 1947 BGB unwirksam sind, denn bei der Verknüpfung der Ausschlagungserklärung eines vertretungsberechtigten Elternteils mit der auch namens seiner minderjährigen Kinder erklärten Erbschaftsausschlagung, ist die Erteilung der außerdem erforderlichen Ausschlagungserklärung des gesamtvertretungsberechtigten Elternteils (hier: des Vaters) ein zukünftiges ungewisses Ereignis, das von vornherein als aufschiebende Bedingung der elterlichen Ausschlagungserklärung beigefügt ist - Bayerisches Oberstes Landesgericht; Beschluss vom 14.06.1977 - BAYOBLG 18770614 Aktenzeihen 1 Z 17/77, BeckRS 197;00170

    Sollten Sie für Ihr Kind die Ausschlagung erklären wollen, müssen beide Elternteile gemeinsam diese entsprechend innerhalb von 6 nach dem xx.xx.xxxx erklären.

    Mit freundlichem Gruß

    Rechtspfleger


    Ich bin einigermaßen sprachlos, denn davon hatte ich noch nie gehört. Wenn der Vater zum Bsp. in New York oder in San Salvador lebt, muss er extra nach Deutschland reisen, um mit der Kindesmutter gemeinsam wirksam ausschlagen zu können? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was sagt Ihr?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich sehe das auch so. Aber der Herr hat dieses Schreiben vom zuständigen NLG erhalten und hat sich nun an sein Wohnsitzgericht damit gewandt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die zur Begründung herangezogene Entscheidung des BayObLG betraf lediglich den Spezialfall, dass die mitsorgeberechtigte Mutter die Erbschaft als vermeintliche testamentarische Alleinerbin ausschlagen, sie jedoch als gesetzliche Erbin annehmen wollte. Von einem generellen Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit beider Elternteile steht weder etwas im Gesetz noch in den Gründen der zitierten Gerichtsentscheidung.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Die zur Begründung herangezogene Entscheidung des BayObLG betraf lediglich den Spezialfall, dass die mitsorgeberechtigte Mutter die Erbschaft als vermeintliche testamentarische Alleinerbin ausschlagen, sie jedoch als gesetzliche Erbin annehmen wollte. Von einem generellen Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit beider Elternteile steht weder etwas im Gesetz noch in den Gründen der zitierten Gerichtsentscheidung.

    Gut auf den Punkt gebracht! Dem schließe ich mich an.

  • Ich danke Euch! Habt einen -hoffentlich- entspannten Dienstag!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich danke Euch! Habt einen -hoffentlich- entspannten Dienstag!

    Wird etwas schwierig mit dem Entspannen.
    Bin gerade dabei , einen Erbschein mit 98 Erben :eek: zu erstellen.

    Ach Du Jammer! Da wünsche ich Dir die notwendige Geduld! "Schön" ist bei so einer hohen Erbenanzahl auch immer die Gegenprobe bei der Quotenerrechnung.
    Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen. Schließ am besten Dein Büro ab und stell das Telefon auf lautlos. Gutes Gelingen! :)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!