Hallo,
ich stecke fest ...
Klägern 1-5 wurde PKH bewilligt und RA beigeordnet. Urteil ergeht bzgl. Kl. 1, Verfahren der Kläger 2-5 wird abgetrennt und unter neuem Az. entschieden.
Im Ausgangsverfahren wurde VFA gestellt für alle Kl. gestellt. Kollegin verfügte zwischen, dass RA im abgetrennten Verfahren gleichlautenden Antrag einreichen solle, Auszahlung erfolge dann zu 1/5 aus Verfahren 1, 4/5 aus Verfahren 2.
RA hat nun im abgetrennten VFA bzgl. 4 Kläger eingereicht.
Meine Fragen:
1) Wirkt denn die PKH ohne Weiteres auch für das abgetrennte Verfahren? (entspr. Beschluss erging nicht)
2) wenn ja, ist denn nicht eher im Ausgangsverfahren Vergütung für 1 Kläger und im abgetrennten Verfahren nochmals angefallene Vergütung für die 4 Kläger auszuzahlen?