Ich habe folgenden Fall:
Im Rahmen eines Kaufvertrages wurde eine Auflassungsvormerkung für den Käufer Y eingetragen.
Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass die Parteien für den Fall, dass der Vertrag aus Gründen,
die in der Sphäre des Käufers liegen, nicht vollzogen werden kann, die Löschung der Vormerkung
bewilligen und -antragen.
Nun legt der Notar eine eidesstattliche Versicherung und Grundbucherklärung des Verkäufers vor,
in welcher dieser erklärt, dass der Käufer nach dem Beurkundungstermin nicht mehr erreichbar
ist. Der Kaufpreis wurde nicht gezahlt. Der Verkäufer werde vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktritts-
Erklärung in den Briefkasten des Käufers legen. Das Haus des Käufers sei verwahrlost und es ist
darauf zu schließen, dass der Käufer dort schon länger nicht mehr gelebt haben muss.
Kann ich aufgrund dieser Erklärung die AV löschen