Testamentsvollstreckung am Pflichtteil

  • Die SUFU hat zu dem obigen Titel nichts ausgeworfen.
    Ich habe ein not. TES,
    1. EF Ehegatten gegenseitig,
    2. EF Kind A und B zu gleichen Teilen.

    Kind C bekommt jeweils PT als Vermächtnis mit folgender Beschränkung: nach dem Tod von C fallen die ihm vermächtnisweise zugewandten PT seinen gesetzlichen Erben als Nachvermächtnisnehmer zu. Gleichzeitig wird Testamentsvollstreckung an diesen PT angeordnet bis zum Tod oder längstmöglichen Frist. C soll den jährlichen Reinertrag der Vermächtnisse erhalten.

    TV zur Nachlassauseinandersetzung in Varianten ok, aber am PT?? Noch nie gehabt. § 2338 habe ich gelesen. Aber wie sieht der Erbschein und das TV Zeugnis in diesem Fall aus.

  • Erbschein:
    Der [Erblasser] wurde beerbt von
    1. A
    2. B
    zu je 1/2 Anteil."

    Nichts über die TV, da nur der Erwerb des in guter Absicht Pflichtteilsbeschränkten verwaltet wird.

    TV-Zeugnis
    "Über den Erwerb von Todes wegen des C nach [Erblasser] ist Testamentsvollstreckung angeordnet. Testamentsvollstrecker ist [Name]. Die Testamentsvollstreckung endet mit dem Tod des C.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Über den Erwerb der gesetzlichen Erben des C ist keine TV angeordnet.

    Und Nachvermächtnisnehmer ist durch das Gesetz nicht besonders gut geschützt - das ist eben Sache des Testamentsvollstreckers. Ich würde da nichts weiter aufnehmen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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