Löchung Nacherbenvermerk trotz Widerspruch der Nacherbin

  • Ich habe folgenden Fall:

    Im GB ist ein Nacherbenvermerk mit folgendem Inhalt eingetragen: Nacherbfolge ist angeordnet, tritt mit dem Tode der befreiten VE ein.
    Nacherben sind A und B zu gleichen Teilen. Ersatznacherben für jede Nacherbin sind dessen Abkömmlinge nach Stämmen; fällt einer der
    Nacherbinnen kinderlos weg, ist die verbleibende Nacherbin alleinnige Ersatznacherbin.

    Befreite VE verkauft Grundstück. Beantragt ist nunmehr u.a. die Eigentumsumschreibung und Löschung Nacherbenvermerk.
    Ich habe die Nacherben angehört und eine der Nacherbinnen, vertreten durch RA, widerspricht der Löschung des Vermerks.
    Begründet wird dies damit, dass in dem Testament die Verkäuferin als befreite Vorerbin eingesetzt wurde aber der Nach-
    Erbin steht als Vermächtnis ein Anspruch auf Übertragung der seitens der befreiten VE veräußerten Immobilie zu. Unter Ver-
    letzung dieses Vermächtnisanspruchs hat die VE den Verkauf getätigt.

    Darf ich trotzdem die Löschung vornehmen:confused::confused:

  • Bei befreiter Vorerbschaft schützt der NE-Vermerk die Nacherben nur vor UNentgeltlichen Verfügungen des Vorerben,
    nicht vor JEDER Verfügung.
    Ob durch das Ignorieren des Vermächtnisses ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht,
    hat das Grundbuchamt nicht zu interessieren.
    Zu prüfen ist nur, dass Kaufpreis mindestens dem Wert des Grundstücks entspricht.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    3 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (26. November 2019 um 15:59)

  • Vielleicht sollte der Anwalt mal Nachhilfe nehmen, um zu realisieren, dass der Verstoß gegen schuldrechtliche Verpflichtungen nicht auf der dinglichen Nacherbenebene, sondern auf dem üblichen Wege der einstweiligen Verfügung (Verfügungsverbot) zu sanktionieren ist?

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