Unsere Mandantin bezieht Alters- und Witwenrente in Höhe von insgesamt 2.013,00 Euro. Sie ist pflegebedürftig und muss für das Pflegeheim monatliche Kosten in Höhe von ca. 1.400,00 Euro selbst übernehmen. 370,00 Euro hiervon sind pflegebedingte Aufwendungen. Der Rest sind Unterkunfts-/Verpflegungs- und Investitionskosten sowie Ausbildungsumlage.
Könnte bei einem Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages der komplette Betrag von 1.400,00 Euro geltend gemacht werden oder könnte ich hier nur die pflegebedingten Aufwendungen von 370,00 Euro berücksichtigen?