Hallo an alle,
schwierig, mein Problem in einen Titel zusammenzufassen
Folgender Sachverhalt: Das Land beantragt im März 2019 die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren, 100 %.
Der Antragsgegner erhebt Einwendungen, erklärt sich jedoch bereit, 50 % zu bezahlen. Wie das Jugendamt dann richtig festgestellt hat, käme bei der Berechnung Mindestunterhalt, davon 50 % und dann Abzug des vollen Kindergeldes auf einen negativen Betrag.
Daher beantragen sie jetzt, die Beträge wie folgt festzusetzen:
Mindestunterhalt - volles Kindergeld und davon dann 50 %.
Ferner wurde beantragt, den Beschluss durch einen Passus zu ergänzen, dass sich die monatliche Forderung ändert, wenn sich der Mindestunterhalt oder das Kindergeld ändert. Das ist natürlich Quatsch.
Es wurde bereits mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, 50 % der Differenz aus Mindestunterhalt und Kindergeld festzusetzen, der Antrag wurde aber an den Ag. zur Stellungnahme übersandt.
Nunmehr teilt das Jugendamt mit, dass wir, wenn der Ag. nichts dazu gesagt hat, die Beträge gern als Festbeträge festsetzen sollen.
Ich denke: Das geht nicht. Für den Rückstand okay, das würde ich vielleicht noch sehen, aber für den laufenden Unterhalt?
Hat jemand eine Idee?
Danke und viele Grüße,
Plüsch