Lohn von Freigänger JVA

  • Moin, ich habe hier ein Verfahren, bei dem der Kläger in der JVA einsitzt, aber als Freigänger arbeiten geht.

    Das Arbeitsentgelt geht auf ein Konto der JVA.

    Ist das angesparte Geld auf diesem Konto als verwertbares Vermögen im Sinne des § 115 ZPO zu werten ?

    (Ich weiß noch nicht, ob da was ist, kann mir die Nachfrage aber sparen, wenn ich da nicht dran komme)

  • Du kannst dir natürlich (evetuell) auch die Überlegung, ob es jetzt einzusetzendes Vermögen ist sparen, wenn du erst nach der Höhe des Guthabens fragst. :D

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Von dem Konto erhält der Gefangene i.d.R. einen wöchentlichen Betrag (unter 100 EUR), der Rest wird bis zur Entlassung angespart, soweit er nicht nach Bestimmung der JVA für andere Zwecke zu verwenden ist (Schuldenregulierung, Schadenswiedergutmachung oder zur Begleichung von Unterhaltsverpflichtungen).

    Einen Zugriff auf das Angesparte erhält der Gefangene somit erst bei Entlassung, ist vorher für ihn also nicht verwertbar.

  • Mal blöd nachgefragt: Wäre die Rückzahlung der Sozialleistung PKH nicht Schuldenregulierung?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dann würde ich nach WinterM dahin tendieren, es -sofern überhaupt vorhanden- als derzeit nicht einsetzbar anzusehen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Weißt du denn wann er aus der Haft entlassen werden soll? Wenn es nicht mehr lange dauert, kannst du dir ja für eine eventuelle Abänderung das Guthaben "vormerken".

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Weißt du denn wann er aus der Haft entlassen werden soll? Wenn es nicht mehr lange dauert, kannst du dir ja für eine eventuelle Abänderung das Guthaben "vormerken".

    Schwierig.

    Ich habe das mit dem "das merke ich vor" mal in einer Sache gemacht, bei der die Partei einer fünfstellige Summe gespart hat (Prozesskosten im dreistelligen Bereich) und die nachgewiesenermaßen fast komplett für eine Dachreparatur brauchte - es regnete ganz schlimm rein. Sechs Monate später habe ich im NPV angefragt. Die Ersparnisse waren inzwischen noch größer, aber es regnete immer noch ganz schlimm rein und der Dachdecker war immer noch nicht beauftragt. Meine daraufhin erfolgte Einmalzahlungsanordnung wurde hinsichtlich des bereits bekannten Vermögens in der Beschwerde kassiert, denn das Vermögen war in der Vorprüfung schon bekannt und ist dadurch geschützt, egal, ob es jetzt für eine Dachreparatur benutzt wurde oder nicht.

    @ burkinafaso: Hast du vielleicht Rechtsprechung/Literatur für mich, nach der ich vormerken könnte?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Weißt du denn wann er aus der Haft entlassen werden soll? Wenn es nicht mehr lange dauert, kannst du dir ja für eine eventuelle Abänderung das Guthaben "vormerken".

    Schwierig.

    Ich habe das mit dem "das merke ich vor" mal in einer Sache gemacht, bei der die Partei einer fünfstellige Summe gespart hat (Prozesskosten im dreistelligen Bereich) und die nachgewiesenermaßen fast komplett für eine Dachreparatur brauchte - es regnete ganz schlimm rein. Sechs Monate später habe ich im NPV angefragt. Die Ersparnisse waren inzwischen noch größer, aber es regnete immer noch ganz schlimm rein und der Dachdecker war immer noch nicht beauftragt. Meine daraufhin erfolgte Einmalzahlungsanordnung wurde hinsichtlich des bereits bekannten Vermögens in der Beschwerde kassiert, denn das Vermögen war in der Vorprüfung schon bekannt und ist dadurch geschützt, egal, ob es jetzt für eine Dachreparatur benutzt wurde oder nicht.

    @ burkinafaso: Hast du vielleicht Rechtsprechung/Literatur für mich, nach der ich vormerken könnte?

    Ich bin beim Verfassen meines Kommentars davon ausgegangen, dass das Vermögen aktuell nicht eingesetzt werden kann, wie es ja weiter oben vertreten wurde. Mit der Haftentlassung kann die Partei ja unzweifelhaft auf ihr angespartes Vermögen zugreifen, sodass es dann einsetzbar ist. Das kann m.E. mit deinem Fall nicht vergleichen. Bei dir hat sich an der Einsetzbarkeit des Vermögens nichts geändert.

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    Zitat Josef Dörndorfer

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