Ich habe heute eine Schuldnerin auf der Rast gehabt, die eine Pfändung durch das Jobcenter auf dem Konto hat. Die Pfändung erfolgte vor ca. 2 Wochen. Sie hat gestern das Konto in ein P-Konto umgewandelt, aber die Bank möchte die 4-Tagesfrist noch abwarten und daher gilt das P-Konto erst ab 01.12.2019.
Jetzt ist Gehalt auf ihrem Konto eingegangen und die Bank verweigert der Schuldnerin die Verfügung über das Gehalt.
Rückwirkend gilt ab 01.12.2019 die Umwandlung des P-Kontos als hätte die Schuldnerin bereits vor der Pfändung ein P-Konto gehabt, sodass sie am 01.12. auch über den Grundfreibetrag verfügen dürfte. Aber was ist mit der Zwischenzeit? Seht ihr eine Möglichkeit? Vielleicht über § 765a ZPO?
Habe sie erstmal weggeschickt mit der Bitte, dass sie mit dem Jobcenter redet, da das Jobcenter als Gläubiger Herr des Verfahrens sind und ggf. etwas bei der Bank erreichen kann. Ich habe sonst keine weitere Möglichkeit gesehen. Oder habt ihr Ideen?