Ich habe gesucht, aber nicht gefunden ...
Grundbesitz ist hier in Deutschland. Gegenständlich beschränkter deutscher Erbschein in Anwendung des Rechts von Bosnien-Herzegowina (aufgrund gesetzlicher Erbfolge) erteilt. Erbe A) zu 1/2 des Nachlasses, Erbe B) zu 1/2 des Nachlasses (wohl nicht die Kinder).
Grundbuchberichtigungsantrag ist gestellt von einer von den Erben bevollmächtigten RAin in Bosnien-Herzegowina (Vollmacht + Übersetzung davon liegt vor; ausserdem (von wem auch immer beglaubigte) Ausweiskopien; Apostillen ebenfalls; allerdings keine Übersetzung der von einem dortigen Notar vorgenommenen Unterschriftsbeglaubigung). Müsste m.E. reichen, da für die GB-Berichtigung formloser Antrag genügt.
Meine Frage: Wie trage ich die Erben ein? A) und B) zu je 1/2? A) und B) in Erbengemeinschaft? Je mit Hinweis auf das Recht Bosnien-Herzegowinas? Und wo finde ich dazu ggf. was?