Grundbuchberichtigung - Erbfolge nach Recht von Bosnien-Herzegowina

  • Ich habe gesucht, aber nicht gefunden ...

    Grundbesitz ist hier in Deutschland. Gegenständlich beschränkter deutscher Erbschein in Anwendung des Rechts von Bosnien-Herzegowina (aufgrund gesetzlicher Erbfolge) erteilt. Erbe A) zu 1/2 des Nachlasses, Erbe B) zu 1/2 des Nachlasses (wohl nicht die Kinder).

    Grundbuchberichtigungsantrag ist gestellt von einer von den Erben bevollmächtigten RAin in Bosnien-Herzegowina (Vollmacht + Übersetzung davon liegt vor; ausserdem (von wem auch immer beglaubigte) Ausweiskopien; Apostillen ebenfalls; allerdings keine Übersetzung der von einem dortigen Notar vorgenommenen Unterschriftsbeglaubigung). Müsste m.E. reichen, da für die GB-Berichtigung formloser Antrag genügt.

    Meine Frage: Wie trage ich die Erben ein? A) und B) zu je 1/2? A) und B) in Erbengemeinschaft? Je mit Hinweis auf das Recht Bosnien-Herzegowinas? Und wo finde ich dazu ggf. was?

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


  • Die Erben erwerben in Erbengemeinschaft (s. Andrijana Mićić in Kroiß/Ann/Mayer, BGB | Erbrecht, 5. Auflage 2018, Bosnien-Herzegowina, RN 131.
    https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata…glV%2Egl3%2Ehtm
    Also kann es sich bei den angegebenen Anteilen nur um die Erbquoten handeln.

    Vielleicht hilft auch dieser Thread ?
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1051057
    weiter?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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