Hallo zusammen,
in einem Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt,
den Schuldner wegen Nichterscheinen zum Termin zu verhaften.
Zwischenzeitlich waren die Voraussetzungen für die Verhaftung weggefallen. Der Gerichtsvollzieher wurde
hierüber schriftlich informiert.
Dennoch stellt der Gerichtsvollzieher eine Kostenrechnung.
Wir sind eine Landesbehörde. Die haben doch grundsätzlich Kostenfreiheit? oder übersehe ich etwas?