Kosten Gerichtsvollzieher

  • Hallo zusammen,

    in einem Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt,
    den Schuldner wegen Nichterscheinen zum Termin zu verhaften.

    Zwischenzeitlich waren die Voraussetzungen für die Verhaftung weggefallen. Der Gerichtsvollzieher wurde
    hierüber schriftlich informiert.

    Dennoch stellt der Gerichtsvollzieher eine Kostenrechnung.

    Wir sind eine Landesbehörde. Die haben doch grundsätzlich Kostenfreiheit? oder übersehe ich etwas?

  • Kosten- oder Gebührenfreiheit? Das ist der feine Auslagenunterschied.

    Spielt der Fall überhaupt komplett in Deinem Bundesland? Andere Länder, andere...

    Im Übrigen ist es Dir unbenommen, gegen den Kostenansatz Erinnerung einzulegen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Falls ZwV. durch das Finanzamt: Kostenfreiheit
    Falls ZwV. nicht durch das Finanzamt, sondern durch Stadt, Gemeinde oder Landratsamt: I.d.R. nur Gebührenbefreiung oder gar nicht.
    Das kommt auf die Justizkostengesetze der Länder an.

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