Eine Gemeinde möchte eine Straße ausbauen und benötigt hierzu einige Quadratmeter Grundstücksfläche eines privaten Anwohners. Die benötigte Fläche soll nicht vermessen und an die Gemeinde veräußert werden. Vielmehr soll der Anwohner gegen einmalige Entschädigung sein ganzes Grundstück mit einer erstrangigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde belasten.
Wesentlicher Inhalt der Dienstbarkeit soll sein, dass eine in einem Lageplan näher gekennzeichnete Teilfläche aus dem Grundstück des Anwohners (=Ausübungsbereich der Dienstbarkeit) in den Ausbau der gemeindlichen Straße einbezogen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden darf. Außerdem sollen in diesen Bereich noch Entwässerungsanlagen samt Sickerschächte etc. eingelegt werden dürfen. Unterhaltung der Anlagen, Verkehrssicherungspflicht usw. übernimmt die Gemeinde.
Jetzt habe ich ja schon eine Menge unterschiedlichster Dienstbarkeiten entworfen, aber sowas ist mir doch noch nicht untergekommen. Daher wollte ich erstmal nur in die Runde fragen:
Hat jemand schon einmal mit einer derartigen Dienstbarkeit zu tun gehabt? Ist das tatsächlich ein probates Mittel für solch ein Vorhaben und wird daher von den Kommunen so gehandhabt?
Grundsätzlich ist es ja nicht ungewöhnlich, dass auch öffentlich-rechtliche Zwecke in gewissen Grenzen durch Dienstbarkeiten gesichert werden. Aber bei einer Straße, die dann für den öffentlichen Verkehr gewidmet wird? Habe ich so jedenfalls noch nicht gesehen oder davon gehört.
Was denkt ihr?