Hallo Forengemeinde,
der Schuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Der TH teilt nun mit, dass der Schuldner bei der Nachberechnung seiner pfändbaren Vermögensanteile nicht mitwirkt. Gericht hat zur Auskunft aufgefordert, diese blieb aus, sodass Stundung aufgehoben wurde. Was kann man nun noch machen?