Guten Morgen zusammen,
ich habe mal wieder ein Frage:
Schuldner führt zwei Konten als P-Konto. Auf Antrag des Gläubigers wurde eines der beiden Bankinstitute zur Führung des P-Kontos gem. § 850 k Abs. 9 ZPO bestimmt.
Hiergegen legt der Schuldner ein Rechtsmittel ein mit der Begründung, er habe es vergessen, das zweite Konto als P-Konto austragen zu lassen. Da nun aber seine Sozialleistungen
ausgerechnet auf dem nicht bestimmten Konto eingehen, wünscht er Abänderung dahingehend, dass das andere als das gerichtlich bestimmte als P-Konto geführt wird.
Der Gläubiger hat keine Stellungnahme eingereicht.
Hatte jemand schon mal diesen Fall? Ist eine Abänderung auf "Wunsch" des Schuldners möglich, wenn dieser nur mitteilt, er habe es lediglich "vergessen"?
Danke im Voraus …
Gruß, Vollstrecki