Es kommt ja hier nur auf die Kenntnis der Höhe der Schulden bei der Bank an, soweit überhaupt ein Irrtum (und nicht nur Nichtkümmern) vorliegt.
Der Prozess und eine Unterschrift unter der Anwaltsvollmacht ist ja nur eine Möglichkeit, eine eventuelle Behauptung zu widerlegen und den Ablauf der Anfechtungsfrist zu belegen. Wie gesagt auch in das Rubrum des Urteils kann man schauen etc. Dass der ganze Prozess, der ja auch Kosten verursacht, an dem Vater vorbeigegangen ist, halte ich für unwahrscheinlich.
Hinweis: Die Ausschlagungsfrist ist nicht die Anfechtungsfrist. Der Ablauf der Ausschlagungsfrist ist hier vollkommen unstreitig.