Im Kaufvertrag handelt X für den Käufer A als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Zur Eintragung der AV wurde Kaufvertrag ohne Auflassung und die Genehmigung des A vorgelegt.
Jetzt soll Eigentumswechsel und Löschung AV erfolgen. Vorgelegt wird der Kaufvertrag jetzt mit Auflassung.
Muss die Genehmigung des A jetzt noch mal vorgelegt werden, oder reicht es, dass diese bei Eintragung der AV vorlag?