Hallo alle zusammen,
ab dem 01.01.2020 müssen alle Gesellschafterlisten nach § 40 GmbHG elektronisch einsehbar sein, also auch solche, die aufgrund einer Gründung vor 2007 eingereicht wurden (Rundschreiben BVA 04.11.2019).
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Folgende Fragen habe ich:
- werden alte Gesellschafterlisten elektronisch abrufbar seitens des HR umgewandelt (kann ich mir nicht vorstellen)?
- kann der GF beim HR anrufen oder es anschreiben und darum bitten, dass die Liste online abrufbar wird?
- kann der GF zum Notar gehen und dieser reicht die aktuelle ungeänderte Liste ein mit dem Antrag, diese nun elektronisch abrufbar zu machen (gangbarer Weg, aber mit Kosten verbunden).
Vielen Dank schonmal für die Antworten und viele Grüße!