Es kann es kaum glauben, dass das Thema hier noch nie behandelt wurde. Jedenfalls habe ich nichts passendes gefunden.
Im Grundbuch sind zwei inzwischen verstorbene Personen eingetragen. Wir haben lange ermittelt und dann zumindest einen Erben gefunden. Da dieser sich nicht rührte, wurde ein Zwangsgeldverfahren nach § 82 GBO eingeleitet.
Der Erbe hat daraufhin glaubhaft viel unternommen um die weiteren Erben zu ermitteln und Unterlagen für einen Erbschein zu erlangen. Rechtsanwälte haben das Mandat abgelehnt, da der SV für den geringen Streitwert zu niedrig sei und damit nicht lukrativ genug. (allerdings wohl höher als 3.000 €, über § 35 Abs. 3 GBO komme ich also nicht weiter).
Etliche Akteneinsichten der Nachlassverfahren anderer Nachlassgerichte meinerseits haben ergeben, dass sich die Spur der Erben einfach verläuft.
Was kann ich denn jetzt noch tun? Ein Sicherungsbedürfnis besteht nicht, unser Nachlassgericht lehnt daher eine Nachlasspflegschaft ab. Die Vollstreckung des o. g. Zwangsgelds finde ich wegen der Bemühungen des bekannten Erbens nicht angebracht.
Habt ihr noch eine Idee?