Begründung oder Änderung Unternehmensverträge/häufige Fehler?

  • Hier ist häufig viel Fehlerpotenzial, was gerade zum Jahresende Schwierigkeiten verursachen kann.

    Mir sind zB folgende Fallstricke untergekommen:
    Zustimmungsbeschluss betrifft Entwurf, endgültiger Vertrag enthält aber hiervon Abweichung;
    Beim Abschluss des UV/der Änderung § 181-Problem;
    Beim Zustimmungsbeschluss § 181-Problem (Gesellschafter sind zwei GmbHs, gleiche Geschäftsführer - hier wegen Ähnlichkeit zu Satzungsänderung wohl 181 unter Gesichtspunkt Grundlagengeschäft)
    Daten sind falsch (Anmeldungsdatum bzgl. Gesellschafterversammlung weicht von Datum in Unterschriftenzeile ab)
    Bei Änderung: Vertrag wird als "Gewinnabführungsvertrag" bezeichnet, im HR ist aber Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.


    Für Hinweise auf weitere Fallstricke wäre ich dankbar; ich würde gern für die Angestellten eine Checkliste erarbeiten.
    Gruß
    Andydomingo

  • Meine Beanstandungen betrafen meist die Beifügungspflichten nach bzw. analog §§ 293 g Abs. 2, 294 Abs. 1 Satz 2 und 295 I AktG.

    Dann habe ich noch folgenden abgespeicherten Text gefunden:
    Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft handelt es sich bei der Aufhebung des bestehenden Unternehmensvertrags mit der xxx GmbH nicht um eine Geschäftsführungsmaßnahme, sondern um einen innergesellschaftlichen Organisationsakt (BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 – II ZR 109/10 –, BGHZ 190, 45-52 - juris). Infolgedessen halte ich die notarielle Beurkundung der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag für erforderlich.

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