Kapitalisierung Nießbrauch

  • Der zu Gunsten des Betreuten eingetragene Nießbrauch soll kapitalsiert werden .Ich bin da von der Jahreskaltmiete X Lebenserwartung ausgegangen.Der Immobilienbesitzer, der verkaufen will und diese Ablöse vom Kaufpreis an den Betreuten zahlen soll, bringt aber noch Instandsetzungskosten vom 8 bis 14 Euro pro Quadratmeter im Jahr,Wertminderung von jährlich 2 % und Mietausfallwagnis ( 2% der Bruttojahresmiete ) in Abzug,sodaß sich der Jahresmietwert stark reduziert.Sind diese Abzüge berechtigt?

  • Was sagt dazu die Bewilligung der Grundbucheintragung? Wenn das belastete Grundstück in deinem Beritt gelegen ist, würde ich mir die Grundakte mal kommen lassen. Ansonsten den Betreuer um Vorlage bitten.

    Dort entnimmst du die genaue Ausgestaltung des Nießbrauchs, die auch die Antwort auf deine Frage sein dürfte.

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