Der zu Gunsten des Betreuten eingetragene Nießbrauch soll kapitalsiert werden .Ich bin da von der Jahreskaltmiete X Lebenserwartung ausgegangen.Der Immobilienbesitzer, der verkaufen will und diese Ablöse vom Kaufpreis an den Betreuten zahlen soll, bringt aber noch Instandsetzungskosten vom 8 bis 14 Euro pro Quadratmeter im Jahr,Wertminderung von jährlich 2 % und Mietausfallwagnis ( 2% der Bruttojahresmiete ) in Abzug,sodaß sich der Jahresmietwert stark reduziert.Sind diese Abzüge berechtigt?
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