Hallo!
Ich bin beim Umschreiben der eingescannte GB und nunmehr auf das Problem gestoßen, dass ich einen Stempel, der 1960 eingetragen wurde, nicht lesen kann. Eingetragen sind zwei Aufbauhypotheken. Bei dem betreffenden Stempel handelt es sich um eine "Vormerkung zur Sicherung" (m.E.) des Anspruchs auf Löschung dieses Rechts, soweit sie sich in einer Person vereinigen.... Dann steht noch was da von "Gläubiger der Post III/2 von DM 2.000... viel kann ich nicht lesen. Hab leider auch keine Vergleichsakte gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen????
VG