unleserlicher Stempel

  • Hallo!

    Ich bin beim Umschreiben der eingescannte GB und nunmehr auf das Problem gestoßen, dass ich einen Stempel, der 1960 eingetragen wurde, nicht lesen kann. Eingetragen sind zwei Aufbauhypotheken. Bei dem betreffenden Stempel handelt es sich um eine "Vormerkung zur Sicherung" (m.E.) des Anspruchs auf Löschung dieses Rechts, soweit sie sich in einer Person vereinigen.... Dann steht noch was da von "Gläubiger der Post III/2 von DM 2.000... viel kann ich nicht lesen. Hab leider auch keine Vergleichsakte gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen????

    VG

  • Findet sich denn nichts dazu in der Grundakte?

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei Eintragungen von 1960 dürfte es sich vermutlich auch nicht um Aufbauhypotheken sondern um Aufbaugrundschulden handeln, was im Ergebnis aber egal ist. Bei der unleserlichen Eintragung handelt es sich um die damals übliche Löschungsvormerkung für Gläubiger (heute § 1179a BGB).

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