Mir liegt ein etwas ungewöhnlicher Fall zur Genehmigung vor:
Ein Wohngrundstück stand ursprünglich im Eigentum der verheirateten Eltern eines minderjährigen Kindes (Miteigentum zu jeweils 1/2). Kindesvater ist verstorben, Mutter und Kind sollen laut notarieller Urkunde Erben zu je 1/2 geworden sein. Erbschein des damals zuständigen NLG liegt nicht vor, dafür ein Grundstücksgutachten (Verkehrswert = hoher fünfstelliger Betrag).
Im Kaufvertrag treten der Insolvenzverwalter der Mutter und die Kindesmutter als allein Sorgeberechtigte für das minderjährige Kind als Veräußerer auf.
Der Kaufpreis übersteigt den Gutachtenwert um etwa 10%. Im Grundbuch sind Grundschulden eingetragen.
Zum Kaufpreis wurde im notariellen Vertrag geregelt:
a) Massebeitrag von 3.000,- € aus dem Kaufpreisanteil, welcher auf den hälftigen Miteigentumsanteil der Insolvenzschuldnerin entfällt, ist auf Konto ... (Inhaber: Insolvenzverwalter der Mutter) zu überweisen
b) Kaufpreis abzüglich Massebeitrag ist, soweit nicht zur Lastenfreistellung benötigt oder der Notar anderes anweist, ist auf das Konto "wird noch angegeben" (Inhaber Erbengemeinschaft nach Kindesvater) zu überweisen
Kann mir jemand eventuell erklären, wie der Massebeitrag errechnet worden sein könnte? Könnte es nicht Probleme geben, wenn der restliche Kaufpreis zwar auf ein Konto der Erbengemeinschaft fließt, darauf aber dann vielleicht auch der Inssolvenzverwalter der KM mit zugreifen möchte?
Sehr ihr ggf. noch andere Probleme?