Bestallung/Bescheinigung erstellen - Zuständigkeit?

  • Hallo werte Forianer,

    seit Neuestem wusel ich mich durch die Familienabteilung und stelle fest, dass unsere Geschäftsstellen hier keine Bestallungsurkunden/Bescheinigungen oder sonstige Ausweise erstellen und das den hiesigen RechtspflegerInnen mit dem Hinweis überlassen: Es steht nirgends, dass das Aufgabe des mittleren Dienstes ist und sie wollen auch ihr Siegel nicht unter einen Ausweis stempeln, mit dem sie nichts weiter zu tun haben. Das erscheint mir höchst fraglich, zumal ich zum Beispiel kein Siegel habe (da nie in BerH oder so, brauchte ich ein solches nicht) - ich war bislang - und bin es auch immer noch - in der Betreuungsabteilung tätig und da wurde nie in Frage gestellt, dass die Betreuerausweise von den Geschäftsstellen erstellt und gesiegelt werden. Gibt es eine Vorschrift, die diese Zuständigkeit belegt? Meine KollegInnen haben zwar schon mal geschaut, finden aber nichts.

    Wie wird das an euren Gerichten gehandhabt? Sollte ich mir extra für meine Vertretungszeit von ca. 2 Monaten ein Siegel erstellen lassen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Bei uns besitzt auch jeder Rechtspfleger ein Siegel.

    Es unterschreibt und siegelt jeder seine Bestallungen, Betreuerausweise usw. selbst. Für mich ist es auch logisch, dass ich diese Urkunden selbst siegele, da auch meine Unterschrift darunter steht.

  • Bei uns besitzt auch jeder Rechtspfleger ein Siegel.

    Es unterschreibt und siegelt jeder seine Bestallungen, Betreuerausweise usw. selbst. Für mich ist es auch logisch, dass ich diese Urkunden selbst siegele, da auch meine Unterschrift darunter steht.

    Aber bereitet ihr sie auch im PC vor und druckt sie selbst aus?

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  • Ohne das jetzt genau zu wissen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass dies nicht einheitlich geregelt ist. Kleiner Tipp: Anfrage an die Verwaltung (--> Geschäftsleiter/in).

    Ganz davon abgesehen: es handelt sich nicht um ein Siegel, sondern um einen Stempel. Ein Siegel macht einen Eindruck, ein Stempel einen Aufdruck.

    (so viel Klugscheißerei muss sein, sorry :))

    Nachtrag: an unserem Gericht erstellen und stempeln wir als Rechtspfleger/in die Urkunden übrigens auch selbst, an anderen Gerichten habe ich es schon erlebt, dass diese fertig zur Unterschrift vorgelegt wurden.

    Den Rahmen der Aufgaben regelt in jedem Bundesland die Geschäftsstellenordnung. In NRW heißt es da z.B.:


    "§ 4 Aufgaben der Geschäftsstelle



    (1)
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Service-Einheit erledigen alle Aufgaben, die ihnen nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder dieser AV obliegen oder übertragen sind. Sie unterstützen vor allem die Spruchkörper der Gerichte und die Entscheiderinnen und Entscheider bei den Staatsanwaltschaften bei der Erfüllung des Rechtsschutzauftrages."

    Es ist daher die Aufgabe der Verwaltung im Rahmen der Geschäftsverteilung zu regeln, wer für die Anfertigung der Urkunden zuständig ist.

  • Für mich ist es auch logisch, dass ich diese Urkunden selbst siegele, da auch meine Unterschrift darunter steht.

    Selten sol einen Unsinn gelesen.

    Weder muss ein Rechtspfleger ein Siegel besitzen noch ist er für die Fertigung und Siegelung einer Bestallung zuständig.

    Was hat das Siegel mit der Unterschrift zu tun?


    Verfügung
    Bestallung fertigen und siegeln, mir zur Unterschrift ...

  • Im Bereich des Familiengerichts ploppt die (rechtliche) Fragestellung alle Jahre mal wieder hoch, so auch hier und hier und hier.

    Zurück zur Fragestellerin: Was bleibt denn noch durch den Rechtspfleger abzuarbeiten, wenn man mal die Beschlussausfertigen rausrechnet? Was für eine Softwarelösung nutzt ihr?
    Kann (mittels Zuckerbrot+Peitsche) vielleicht argumentiert werden, dass die Geschäftsstelle gern selbst 2 Beschlüsse ohne Gründe ausfertigen darf oder aber eine Bescheinigung?

    Und ja, für mich ist es auch ein wohlwollender Unterschied, ob in der Lasche alles vorbereitet liegt oder ich dann noch rumwusel.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • ... dass unsere Geschäftsstellen hier keine Bestallungsurkunden/Bescheinigungen oder sonstige Ausweise erstellen und das den hiesigen RechtspflegerInnen mit dem Hinweis überlassen: Es steht nirgends, dass das Aufgabe des mittleren Dienstes ist .

    in NRW steht es in § 4 Abs. 2 a) GStO....

  • Für mich ist es auch logisch, dass ich diese Urkunden selbst siegele, da auch meine Unterschrift darunter steht.

    Selten sol einen Unsinn gelesen.

    ....


    :mad: Wenn du meinst. :(

    An hiesigen Gerichten ist es eben so Praxis und keiner hat ein Problem damit.

    Dass die Geschäftsstelle den Betreuerausweis, Bestallung usw. bereits ausgedruckt haben sollte, ist ein anderes Thema.

  • Hallo und danke für die Rückmeldungen. Mir ging es vorrangig darum, ob in anderen Gerichten die Ausweise/Bestallungen vom Rechtspfleger erstellt und ausgedruckt werden müssen.

    Ich habe tatsächlich in der Verwaltung nachgefragt und dort nunmehr nach einiger Recherche zur Antwort bekommen, dass in der hiesigen Familienabteilung dank forumSTAR das Erstellen der Ausweise/Bestallungen tatsächlich den Rechtspflegern selbst obliegt, da nur diese auf die entsprechenden Formulare zugreifen könnten. Das Siegeln (oder Stempel aufdrücken) soll dann wieder von der Geschäftsstelle erfolgen, da zum Beispiel bei unserem Gericht laut Aussage der Geschäftsleiterin eben nicht jeder Rechtspfleger ein Siegel/Stempel haben soll.

    Dass einige Geschäftsstellen sich weigern, ihr eigenes Siegel hierfür zu nutzen und auf das Siegel des Rechtspflegers hinweisen (so wird es hier wohl auch mit qualifizierten Klauseln gehandhabt - also die muss der Rpfl selbst siegeln), ist die nächste entfachte Diskussion, die ich durch meine Anfrage ausgelöst habe (und ja, ich fühle mich tatsächlich ein wenig wie ein Anschwärzer, aber das war tatsächlich nicht meine Intention, sondern vielmehr brauchte ich gerichtsumfassende Information über Verfahrensabläufe und aufgrund rechtspflegerseitiger Unterbesetzung war die GL tatsächlich die einzige Anlaufstelle).

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  • dank forumSTAR das Erstellen der Ausweise/Bestallungen tatsächlich den Rechtspflegern selbst obliegt, da nur diese auf die entsprechenden Formulare zugreifen könnten

    Kann das bitte mal jemand von der technischen Seite her qualifizieren? Mit meinem 12,5% fStar-Wissen hätte ich gesagt, dass die Geschäftstellen immer auf alles zugreifen können müssen - oder hat man das zwischenzeitlich eingeschränkt?
    Danke!

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  • Also erstens haben bei uns die Geschäftsstellen selbstverständlich den Zugriff auf diese Formulare und bereiten sie auch vor und zweitens kann es doch nicht sein, daß eine Softwareanwendung bestimmt mir Arbeit aufzuhelfen, für die ich keine Zuständigkeit bei mir sehe.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Hier wird auch mit ForumStar gearbeitet und ich bekomme (trotz eigenem Stempelsiegel) die Ausweise vorbereitet. Bei Berufsbetreuern, die die Ausweise zugeschickt bekommen, unterschreibe ich sie gleich nach Erlass & die Geschäftsstelle verschickt sie mit dem Beschluss, bei Betreuungen mit Verpflichtung liegt der Ausweis in der Akte und ich unterschreibe im Termin vor Übergabe.

  • Hier wird auch mit ForumStar gearbeitet und ich bekomme (trotz eigenem Stempelsiegel) die Ausweise vorbereitet. Bei Berufsbetreuern, die die Ausweise zugeschickt bekommen, unterschreibe ich sie gleich nach Erlass & die Geschäftsstelle verschickt sie mit dem Beschluss, bei Betreuungen mit Verpflichtung liegt der Ausweis in der Akte und ich unterschreibe im Termin vor Übergabe.

    In Betreuung ist das hier auch gar kein Problem und wurde noch nie in Frage gestellt.

    Erst in Familie stellten sich die Geschäftsstellen seit Einführung forumSTAR in diesem April (ja, wir hinken unheimlich nach) auf die Hinterbeine und weisen alles von sich, was nach ihrer Meinung nicht in ihre Zuständigkeit fällt (eben weil forumSTAR ja durch die Formularverteilung vorgibt, wer was zu bearbeiten hat).
    Ich finde das auch höchst unerquicklich...aber da meine Zeit hier begrenzt ist und die übrigen Rechtspfleger der Abteilung des Diskutierens müde sind, werde ich das Rad nicht neu erfinden und mich irgendwie durchwursteln...und im Stillen vor mich hingrummeln.

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    Das Leben des Brian

  • Hallo,

    bei uns erstelle ich die Bestallungsurkunden seit Einführung ForumStar selbst (ich bin hier aber auch Einzelkämpfer). Die Geschäftsstelle siegelt und verschickt dann alles. Meine Geschäftsstellen wissen aber, dass das Luxus ist und bei einem Rechtspflegerwechsel sie es ggf. wieder vorbereiten müssen. Es ist aber nur ein Klick in ForumStar und die Geschäftsstelle hat selbstverständlich Zugriff. Wichtig ist mir aber, dass bei Pflegschaften die Wirkungskreise richtig und vollständig erfasst sind, damit es für alle besser ersichtlich ist und die Bestallung ordentlich erstellt werden kann.

    Wir versuchen uns (zum Glück) das Leben bei einigen Sachen gegenseitig zu erleichtern.

    Die Diskussion über die Siegelbefugnis finde ich schon etwas absurd. Da würde ich die GL doch mal ein Machtwort sprechen lassen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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