Hallo zusammen,
ich habe einen KFB erlassen, in dem Kosten gequotelt wurden. Beide Parteien hatten ihre Kostenausgleichungsanträge eingereicht. Bzgl. dem Antrag der Klägerseite hatte die Beklagtenseite moniert, dass die vorgerichtliche Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen ist. Diese Anrechnung hat aufgrund des Urteils auch zwingend zu erfolgen. Ich hatte diese Monierung der Klägerseite zur Anhörung geschickt, diese hat sich allerdings nicht gerührt. Nach der Anhörungsfrist habe ich dann den KFB erlassen, aber diese Anrechnung nicht berücksichtigt (vergessen). Heute rief mich die Kanzlei der Beklagtenseite an und meinte sie wäre mit dem KFB nicht einverstanden, da die Anrechnung nicht erfolgt ist.
Besteht die Möglichkeit dies im Rahmen einer Berichtigung zu korrigieren oder kann dies nur im Wege eines Rechtsmittels (Abhilfe) erfolgen?