Rückzahlung Anwärterbezüge Entlassung

  • Hallo zusammen,

    eine Frage zur Rückzahlung der Anwärterbezüge falls man vor den 5 Jahren im Dienst entlassen werden will. Man geht ja, so stehts bei mir, von dem aus was oberhalb 400 Euro ist zur Rückzahlung, wären meine ich fast 29.000. Dann heißt es, dass sich um jedes volles Jahr der Betrag um 1/5 verringert. Es wird aber ja schon so sein, wenn man nach 2,5 Jahren aufhört man eben entsprechend die 2,5 Jahre reduziert bekommt und nicht nur 2 Jahre, weil 2 volle Jahre?

    Danke.

  • Dann lohnt ein Blick in §§ 79 Abs. 4 und 81 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg sowie die Verordnung des Finanzministeriums über Auflagen bei der Gewährung von Anwärterbezügen (Anwärterauflagenverordnung - AnwAuflVO) vom 14. Dezember 2011 inkl. der Fußnote dazu.
    Deren Text lautet:
    Die Übergangsvorschrift des Artikels 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (GBl. S. 334, 339) ist zu beachten: Für die am 28. Februar 2017 vorhandenen Anwärter gelten § 79 und § 81 LBesGBW und die Anwärterauflagenverordnung in der bisherigen Fassung weiter. Satz 1 gilt auch für die nach dem 28. Februar 2017 bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingestellten Anwärter, es sei denn, diesen wurden die sich hinsichtlich der Bleibeverpflichtung aus Artikel 1 Nummer 16 und 17 sowie Artikel 3 [Red. Anmerkung: betrifft §§ 79 und 81 LBesGBW ] ergebenden Rechtsfolgen vor ihrer Einstellung bekannt gegeben.

    Es sieht also so aus, daß nur volle Jahre angerechnet werden. Mag mich ein Eingeweihter ggf. eines Besseren belehren...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Woraus sollte da Deiner Meinung nach die Rückzahlungsverpflichtung resultieren?

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  • Von Beihilfe oder Trennunggeld steht nirgends was, nur von Bezügen. Ist das auch tatsächlich so?

    Bin zwar aus NRW, aber gehe davon aus, dass es sich auch in deinem Bundesland nur um die Bezüge an sich handelt. Beihilfe und Trennungsgeld haben ja eine andere Grundlage, warum das gezahlt wurde.

    I.Ü. werden in der Tat nur voll abgeleistete Dienstjahre angerechnet.

  • Danke!

    Ja in der Tat steht auf dem unterschriebenen Blatt zu den Anwärterbezügen eben klar auch Bezüge (die über 400 Euro).

    Ja und volle Dienstjahre steht auch eindeutig dran. Einziges "Problem" daran, angenommen man will Ende Oktober gehen (hat also die Jahre voll geleistet) dann nennt man ja das als Zeitpunkt, dann kann ja immer noch gesagt werden, wir brauchen Sie noch 1-3 Monate. Rechnet man damit erst Ende Oktober gehen zu dürfen und nennt als Zeitpunkt daher Ende Juli oder so und kann dann gehen, dann hat man ein Geldproblem. Naja da hilft wohl nur miteiander reden...auch wenn ich die andere Seite durchaus gut verstehen kann, so ist es ja nicht.

  • Ich habe meine Entlassung damals auf den 31.10. eingereicht, hat niemand gesagt, ich muss noch 1 bis 3 Monate bleiben (auch Baden-Württemberg). Auch bei anderen Kollegen wurde keine "Verlängerung" ausgesprochen, kommt aber vielleicht auch auf den Zeitpunkt der Entlassung an (auf den 1.11. kommen ja bekanntlich neue Kollegen). Ich hatte aber meine fünf Jahre damit voll, kann also nichts zur Rückzahlung sagen.
    Man sollte aber auf jeden Fall frühzeitig Bescheid geben, damit man dem OLG wenigstens die Chance zur Planung geben kann.

  • Ich habe meine Entlassung damals auf den 31.10. eingereicht, hat niemand gesagt, ich muss noch 1 bis 3 Monate bleiben (auch Baden-Württemberg). Auch bei anderen Kollegen wurde keine "Verlängerung" ausgesprochen, kommt aber vielleicht auch auf den Zeitpunkt der Entlassung an (auf den 1.11. kommen ja bekanntlich neue Kollegen). Ich hatte aber meine fünf Jahre damit voll, kann also nichts zur Rückzahlung sagen.
    Man sollte aber auf jeden Fall frühzeitig Bescheid geben, damit man dem OLG wenigstens die Chance zur Planung geben kann.

    Ich vermute, von einer zwangsweisen Verlängerung wird nur bei ganz "hohen Tieren" im öD Gebrauch gemacht. Ich habe vor zwei Jahren sehr kurzfristig am Monatsanfang meine Entlassung zum Monatsende beantragt und das ging auch.

  • Weißt du zufällig auf welchen Zeitpunkt sich die beiden haben wollen entlassen lassen?

    Mir wurde es auch so berichtet...wobei es bestimmt von der allgmeinen Besetzung und evtl. Nachfolger abhängt (ein komplett unterbesetztes GBA behält wohl solange wie möglich). Ich kann mir vorstellen wenn man ab November nen Nachfolger hätte, dann wird man einen schon ziehen lassen, wenn das AG dann auch sagt, dass das so okay ist.

    Die Gefahr ist ja im Grunde das zahlen und ca. 6000 Euro haben oder nicht haben. Da müsste man dann schon mit Entlasszeitpunkt auf der sicheren Seite sein.

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