Die einstweilige Anordnung kann bis auf maximal 1 Jahr verlängert werden.
Bedeutet das, dass zusätzlich zu den ersten 6 Monaten der 1. eA weitere 12 Monate kommen können oder dass insgesamt maximal 12 Monate (inklusive der 1. eA) möglich sind?
Die Kommentare lassen sich mE da nicht eindeutig darüber aus und auch der Wortlaut ist zumindest mir nicht ganz klar, wobei ich vom Wortlaut her zu meiner zweiten Variante tendiere.
Sollte die zweite Variante richtig sein und die eA maximal Jahr insgesamt möglich sein, schließt sich folgende Frage an:
Erste eA am 07.01.2019 für 6 Monate
Verlängerung der eA am 25.06.2019 für 6 Monate
Am 06.12.2019 erfolgte jetzt nochmals eine Verlängerung der eA um 6 Monate
Meine Frage: Wie gehe ich damit um, wenn es gesetzlich nicht möglich ist?