Nachlassversteigerung § 175 ZVG

  • Guten Morgen :) ich habe einen Antrag auf Nachlassversteigerung des Fiskus hier liegen.
    Sie reichen eine Kopie des Erbscheins ein und den Antrag eines Gläubigers III/1 auf abweichende Versteigerungsbedingungen gem. § 175, 176, 174 ZVG ein, dass nur die vorgehenden Rechte zu berücksichtigen sind.

    Nach 177 ZVG hat der Antragsteller die Tatsachen, welche sein Recht zur Stellung des Antrags begründen durch Urkunden glaubhaft zu machen soweit sie nicht offenkundig sind. Da der Fiskus bereits eingetragen ist würde ich davon ausgehen dass die Erbenstellung offenkundig ist und mir keine Ausfertigung des Erbscheins einzureichen ist?
    Leider habe ich hier keine Musterakte um zu gucken auf was ich hier alles achten muss.
    Ich weiss dass ich ein Doppelausgebot machen werde aber mehr auch nicht :D Hatte hier schon mal einer eine Nachlassversteigerung?
    Ich versteh auch nicht warum nicht einfach der Gläubiger III/1 die Versteigerung beantragt. Käme ja eigentlich aufs gleiche raus nur dass ich dann kein Doppelausgebot machen müsste.
    Vielen Dank:)

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