Titelumschreibung, Beifügung Vollmacht

  • Die Vollstreckungsklausel einer Grundschuldbestellungsurkunde soll in dinglicher und persönlich Hinsicht auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden. Entsprechende beglaubigte Abtretungserklärung und Grundbucheintragung auf den neuen Gläubiger liegen bereits vor. Die Grundschuld wurde seinerzeit vom Käufer aufgrund der im Kaufvertrag enthaltenen Finanzierungsvollmacht namens des Verkäufers und im eigenen Namen bestellt.
    Muss der neuen Vollstreckungsklausel auch der seinerzeitige Kaufvertrag als Vollmachtsnachweis beigefügt werden ?

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