Beschwerde gegen Erbschein

  • Hallo liebe Gemeinde, da ich noch relativ neu im Nachlass bin, bräuchte ich mal eure Hilfe. Mir liegt eine Nachlassakte vor in der von einem Gläubiger (Bank) ein Erbscheinsantrag gestellt wurde. Daraufhin wurde ein Beschluss erlassen, dass die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses ausgesetzt wurde und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft zurückgestellt wurde. Nunmehr wurde nach Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erbschein erteilt. Jetzt liegt ein Schreiben von den im Erbschein ausgewiesenen Erben 3 Monate nach Erteilung vor, dass sie gegen den ausgestellten Erbschein Beschwerde einlegen.
    Wie ist jetzt der weitere Verfahrensgang?

    Die Beschwerde wird damit begründet, dass sie die Erbschaft nachweislich ausgeschlagen haben. Die Ausschlagungserklärung bzw. Anfechtung der Fristversäumung lag auch vor, jedoch hat meine Vorgängerin entschieden, dass Sie bereits viel früher von dem Erbfall informiert wurden. Die Erben haben die Erbschaft erst nach Anhörung zum Erbscheinsantrag ausgeschlagen. Laut eigener Aussage hatten sie erst seit dem Tag Kenntnis davon, dass Sie ausschlagen müssen. Das Gericht hat die Erben vom Anfall der Erbschaft sowie die Möglichkeit der Ausschlagung bereits mit Schreiben vor 3 Jahren informiert. Diese Schreiben wurden jedoch nur per einfachen Brief geschickt und wollen zwei der drei Erben nie erhalten haben. Der eine Erbe gab an, dass der Brief von seiner Mutter zurückgeschickt wurde, eine Rücksendung ist aus der Akte jedoch nicht ersichtlich. Weiterhin wurden die Erben auch vor etwa 3 Jahren vom Anfall der Erbschaft aufgrund Ablaufs der Ausschlagungsfrist von der Bank benachrichtigt. Daraufhin meldete sich eine der Erben telefonisch bei der Bank und gab an einen Termin mit einem Rechtsanwalt diesbezüglich vereinbart zu haben. Die anderen Erben gaben an diese Schreiben nie erhalten zu haben. Entsprechende Nachweise der Bank liegen vor. Daraufhin wurde der Erbschein erlassen.
    Das Schreiben des Gerichts sowie der Bank wurden an die Adressen geschickt, wo die Erben zu dem Zeitpunk beim Einwohnermeldeamt gemeldet waren.

    Wie seht ihr die Sache?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

  • Sollte das nicht auch in der RMB stehen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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