Dienstbarkeitsinhalt: Parkfläche/Ausgleichsfläche

  • Inhalt einer bpDienstbarkeit zu Gunsten Gemeinde soll es sein, eine bestimmte Fläche als „öffentlich zugänglichen Bürgerpark oder als Ausgleichsfläche“ nutzen zu können unter Ausschluss des Eigentümers.
    Ferner soll der Eigentümer alle Handlungen unterlassen, die diese Nutzungen „beeinträchtigen oder gefährden“ könnten.

    Der zweite Satz ist problematisch, weil inhaltlich unbestimmt.
    Der erste Satz dürfte aber wohl gehen: Wenn man sagt, eine Nutzung als Garage/Hoffläche ist möglich, dann wohl auch als Park, oder? Und „Ausgleichsfläche“ dürfte im bauplanungsrechtlichen Kontext auch hinreichend bestimmt sein.

    Für Feedback bin ich wie immer dankbar
    Gruß
    Andydomingo

  • Für mich wäre der letzte Halbsatz des ersten Satzes schon Eintragungshindernis. "Unter Ausschluss des Eigentümers" ist zu weitreichend, da nicht genau bestimmt ist, in welcher Weise der Eigentümer das Grundstück nicht nutzen darf. Ein kompletter Ausschluss des Eigentümers jedenfalls ist unzulässig (siehe: Schöner/Stöber, HRP Grundbuchrecht, 15. Aufl. RdNrn. 1131, 1132).
    Hinsichtlich "Park" oder "Ausgleichsfläche" hätte ich kein Problem.

    Hinsichtlich des 2. Satzes muss ich nochmal kurz in mich gehen...

  • Ich tendiere dazu, dass der zweite Satz zwar unschön, ungeschickt und streitpotentialträchtig ist, aber in grundbuchrechtlicher Hinsicht bestimmt genug.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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