Aufhebung Beschluss einstweilige Einstellung

  • Guten Morgen,

    hatte einen Antrag auf Erhöhung pfändungsfreier Betrag.
    Habe eine einstweilige Einstellung gemacht. Gegen diese hat der Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt.
    Der Schuldner hat den Antrag auf Erhöhung zurückgenommen und der Gläubiger daraufhin auch die sofortige Beschwerde.
    Beabsichtige nun den Beschluss bezüglich der einstweiligen Einstellung aufzuheben.

    Meine Frage ist nun; sind hierfür Kosten angefallen ?

    uuuuuuuuund

    Rechtsmittel bin ich mit der sofortigen Beschwerde auch richtig, oder ?

  • Gegen die einstweilige Einstellung hätte der Gläubiger allenfalls Erinnerung einlegen können. Bei der Einstellung handelt es sich um eine (Zwischen-)Entscheidung, gegen die im Falle der Entscheidung durch den Richter kein Rechtsmittel möglich wäre.

    Kosten würde ich dem Schuldner auferlegen. Ob ihm welche zum Soll zu stellen sind, ist Sache des Kostenbeamten.

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