Guten Morgen,
hatte einen Antrag auf Erhöhung pfändungsfreier Betrag.
Habe eine einstweilige Einstellung gemacht. Gegen diese hat der Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt.
Der Schuldner hat den Antrag auf Erhöhung zurückgenommen und der Gläubiger daraufhin auch die sofortige Beschwerde.
Beabsichtige nun den Beschluss bezüglich der einstweiligen Einstellung aufzuheben.
Meine Frage ist nun; sind hierfür Kosten angefallen ?
uuuuuuuuund
Rechtsmittel bin ich mit der sofortigen Beschwerde auch richtig, oder ?