Nachlasspflegschaft Genehmigung zur Freigabe eines verpfändeten Kontos

  • Guten Tag zusammen,
    ich habe ein Problem in einer Nachlasspflegschaft.
    Folgender Sachverhalt:
    Der EL war Unternehmer. Er selber war Geschäftführer einer GmbH (1).
    Ferner ist seine Partnerin zu Lebzeiten ebenfalls Geschäftsführerin einer GmbH (2).
    Die GmbH 2 hat ein Konto bei einer Bank. Für dieses Konto ist ein Dispo-Kredit eingerichtet worden. Der Dispo wird monatlich ausgereizt.
    Aus diesem Grund hat der EL als Privatperson zu Sicherungszwecken ebenfalls ein Konto bei der gleichen Bank mit einem Guthaben i.H. des Dispo eingerichtet, welches verpfändet wurde für die GmbH 2 als Kreditnehmer.
    Nun möchte die Partnerin und Geschäftsführerin der GmbH 2 auf dieses Guthaben zugreifen.
    Es soll daher eine Freigabe durch die Nachlasspflegerin erfolgen.
    Ist hierfür eine nachlassgerichtliche Genehmigung erforderlich?
    Wer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung des verpfändeten Geldes ?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

  • Ich würde auch zu 1812 BGB tendieren, aber ich frage mich, ob der Erblasser überhaupt eine Forderung ggü. der Bank hat, da das Guthaben ja verpfändet wurde.


  • Nun möchte die Partnerin und Geschäftsführerin der GmbH 2 auf dieses Guthaben zugreifen.


    Ist es nicht eher die Bank, die auf das Guthaben zugreifen möchte?!

    Die Nachlasspflegerin teilte mit, dass die Geschäftsführerin der GmbH2 darauf zugreifen will.
    Deswegen hatte ich auch meine anfängliche Frage gestellt, wer genau einen Anspruch auf Auszahlung des Geldes hat.
    Ich stehe in dieser Sache einfach auf dem Schlauch.

  • Die Nachlasspflegerin teilte mit, dass die Geschäftsführerin der GmbH2 darauf zugreifen will.


    Das muss man als NP verhindern, dass sich irgend jemand Nachlassvermögen krallt. Ist aber in dem Fall nicht so schwer, weil die Bank das Guthaben - weil verpfändet - nicht rausrücken wird.

    Deswegen hatte ich auch meine anfängliche Frage gestellt, wer genau einen Anspruch auf Auszahlung des Geldes hat.


    Ist das Dein Problem? Wer meint, er habe einen Anspruch auf das Kontoguthaben, soll das der Bank sagen. Solange die Bank ein Pfandrecht hat, wird sie aber nichts rausrücken.

    Ich stehe in dieser Sache einfach auf dem Schlauch.


    Und die Nachlasspflegerin auch?!

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