Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem in einer Nachlasspflegschaft.
Folgender Sachverhalt:
Der EL war Unternehmer. Er selber war Geschäftführer einer GmbH (1).
Ferner ist seine Partnerin zu Lebzeiten ebenfalls Geschäftsführerin einer GmbH (2).
Die GmbH 2 hat ein Konto bei einer Bank. Für dieses Konto ist ein Dispo-Kredit eingerichtet worden. Der Dispo wird monatlich ausgereizt.
Aus diesem Grund hat der EL als Privatperson zu Sicherungszwecken ebenfalls ein Konto bei der gleichen Bank mit einem Guthaben i.H. des Dispo eingerichtet, welches verpfändet wurde für die GmbH 2 als Kreditnehmer.
Nun möchte die Partnerin und Geschäftsführerin der GmbH 2 auf dieses Guthaben zugreifen.
Es soll daher eine Freigabe durch die Nachlasspflegerin erfolgen.
Ist hierfür eine nachlassgerichtliche Genehmigung erforderlich?
Wer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung des verpfändeten Geldes ?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!