Aufgebot eines Grundschuldbriefes - falsche Veröffentlichung

  • Hallo,

    ich habe hier eine Frage zur Frist beim Aufgebot.

    Die Frist beträgt in meinem Bundesland 3 Monate. Zum ersten Mal wurde das Aufgebot im Amtsblatt veröffentlicht am 20.08.2019. Bei dieser Veröffentlichung wurde jedoch vom Amtsblatt das falsche Aktenzeichen abgedruckt, nämlich eine Ziffer mehr -->112/19 als das Aktenzeichen eigentlich hatte (so viele Aufgebotsverfahren hat unser Gericht dann doch nicht)
    Außerdem wurde angegeben, dass die Grundschuld in Abt. 111 Nr.1 eingetragen ist und nicht in Abt. III. Nr.1.

    Die richtige Veröffentlichung erfolgte dann erst am 16.10.2019.

    Die Frist zur Anmeldung der Reche geht jedoch nur bis zum 09.12.2019.

    Beginnt die Frist erst mit der Veröffentlichung des richtigen Aufgebots oder beginnt die Frist schon als das falsche Aufgebot veröffentlicht wurde ?
    Muss ich das Aufgebot nochmal neu machen ?

    Über Anregungen wäre ich sehr dankbar.

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