Vollmachtserteilung für den jeweiligen Verwalter

  • Hallo zusammen,

    irgendwie bin ich hin und her gerissen und benötigte eure Meinung.

    Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks hat eine Vollmacht zur Erteilung der Veräußerungszustimmung erteilt. Bevollmächtigter ist der jeweiligen Verwalter des Wohnungserbbaurechts.
    Meiner Meinung nach, müsste bei der Vertretung durch den Verwalter auch die Vorlage des Verwalterbestellungnachweises nach § 26 WEG erfolgen.
    Oder findet ihr die Bevollmächtigung als zu unbestimmt?
    Um Meinungen wäre ich sehr dankbar.

  • Hat noch einer eine Meinung dazu?

    Ist es ausreichend den Bevollmächtigten nicht namentlich zu nennen, sondern nur die Bezeichnung als Verwalter?
    Ich habe Entscheidungen gefunden, dass Notariatsangestellte nicht namentlich genannt werden müssen. Gilt dies auch für den Verwalter?

    Um weitere Meinungen wäre ich dankbar.

  • Ich sehe kein Problem und meine, dass ich solche Bevollmächtigungen schon mehrfach gesehen habe. Der Verwalter ist bestimmbar und für den Nachweis seiner Bestellung steht § 26 WEG zur Verfügung.

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