Hallo zusammen,
irgendwie bin ich hin und her gerissen und benötigte eure Meinung.
Der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks hat eine Vollmacht zur Erteilung der Veräußerungszustimmung erteilt. Bevollmächtigter ist der jeweiligen Verwalter des Wohnungserbbaurechts.
Meiner Meinung nach, müsste bei der Vertretung durch den Verwalter auch die Vorlage des Verwalterbestellungnachweises nach § 26 WEG erfolgen.
Oder findet ihr die Bevollmächtigung als zu unbestimmt?
Um Meinungen wäre ich sehr dankbar.