Ich soll gemäß eines Arrestbefehls eine Sicherungshypothek mit dem Höchstbetrag von 160.000 Euro und einer Kostenpauschale von 2.000 Euro eintragen. Die Lösungssumme wurde auf 160.000 Euro festgesetzt.
Trage ich dann in Spalte 3 die 160.000 Euro ein und schreibe in Spalte 4 „ Einhundertsechzigtausend Euro Sicherungshypothek zum Höchstbetrag nebst einer Kostenpauschale von 2.000 Euro“? Oder trage ich in Spalte 180.000 Euro (160.000 + 2.000 Kostenpauschale) ein?
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