Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Die Betreuerin möchte, dass ihr Aufgabenkreis so geändert wird, dass die Vermögenssorge nur das Vermögen des Betreuten in Deutschland umfasst.
Der Betreute hat noch Konten in Italien und dort auch ein Haus.
Geht diese Einschränkung der Vermögenssorge ? Habe hierzu leider nichts gefunden.