Aufgabenkreis Vermögenssorge

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Die Betreuerin möchte, dass ihr Aufgabenkreis so geändert wird, dass die Vermögenssorge nur das Vermögen des Betreuten in Deutschland umfasst.
    Der Betreute hat noch Konten in Italien und dort auch ein Haus.

    Geht diese Einschränkung der Vermögenssorge ? Habe hierzu leider nichts gefunden.

  • Warum sollte das nicht gehen? VS mit Ausnahme der Kontenverwaltung geht doch zum Beispiel auch. Ist hier aber ohnehin richterliche Baustelle...

    DippelRipfl war schneller...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eigenartige Fragestellung.

    Und wer vertritt den Betreuten dann in Italien?

    Dass ein Betreuer zu etwas keine Lust hat, ist kein Kriteroum für die Frage, ob ein entsprechender Betreuungsbedarf besteht.

    Bevor man sich mit Formalien beschäftigt, sollte man die Dinge in der Sache durchdenken.

  • Vielleicht wurde ja in guten Zeiten in Italien noch eine wirksame Vollmacht erteilt? Wer weiß, ist alles Spekulatius. Daher bin ich in diese Richtung gar nicht erst eingestiegen.

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