Mutter-Kind-Einrichtung = Heim bzw. stationäre Einrichtung?

  • Aber bestimmt ohne Vollpension, oder?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das stärkt dann die Heimtendenz würde ich sagen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich denke auch, dass die Entscheidung hier nicht passt. Nichtsdestotrotz stellt sich bei derartigen Unterbringungen häufig die Frage, ob sie tatsächlich stationär sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Karo (27. März 2024 um 19:49)

  • Ich habe gerade noch etwas gefunden:

    "BGH NJOZ 2021, 1097 hat die Voraussetzungen einer stationären Aufnahme oder einer gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform iSd Vergütungsrechts auch dann verneint, wenn sich die Betroffenen in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter oder Väter mit Kind(ern) aufhält."

    und aus

    beck-online.GROSSKOMMENTAR
    GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann
    Hrsg: Schindler
    Stand: 01.01.2024
    Bohnert

    zum Begriff der Einrichtung:

    "Da die Aufnahme zu Wohnzwecken erfolgen muss, sind Krankenhäuser, Entziehungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Therapeutischen Unterbringung, die Sozialtherapeutische Anstalt, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, jugendhilferechtliche Einrichtungen bei Hilfen nach §§ 41, 35a SGB VIII analog, Frauen- und Männerhäuser nicht erfasst, obwohl der Aufnahmevertrag immer auch mietähnliche Komponenten aufweist. Ausgeschlossen sind auch sämtliche Einrichtungen, die der Vollstreckung von Haft, Freiheitsstrafe12 oder dem Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen dienen."

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