Verlängerung vereinf. UH festsetzung und Einwendungen

  • Hallo,

    das LRA will einen Beschluss zum vereinf. Unterhalt verlängern lassen nach Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1.7.2017. Ich schicke das den Agg zur Kenntnis entsprechend, jetzt kam eine Einwendung. Gilt hier das gleiche wie für die erstmalige Festsetzung? Es ist ja eine Verlängerung.

    Danke!

  • Eine "Verlängerung" von Unterhaltstiteln sieht das Gesetz nicht vor. Es schlicht ist ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung für einen weiteren Zeitraum. Sofern man hier das vereinfachte Verfahren für zulässig hält (worüber man m.E. durchaus unterschiedlicher Ansicht sein kann), läuft das Verfahren wie jedes andere vV auch ab.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn die Jugendämter mehr im Interesse der Kinder gehandelt hätten, so hätten sie darauf gedrungen, dass der Unterhalt im Namen des Kindes für alle Altersstufen festgesetzt wird und sie zunächst die vollstreckbare Ausfertigung für zu erwartende Umschreibungen einbehalten. Das habe ich unserem JA auch schon mehrfach gepredigt. Aber dort denkt halt jeder auch nur an seine eigene Arbeit.

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