Hallo,
das LRA will einen Beschluss zum vereinf. Unterhalt verlängern lassen nach Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1.7.2017. Ich schicke das den Agg zur Kenntnis entsprechend, jetzt kam eine Einwendung. Gilt hier das gleiche wie für die erstmalige Festsetzung? Es ist ja eine Verlängerung.
Danke!