Überschneidung Beruf und Ehrenamt

  • Guten Tag, ich hab da mal was...

    Eine Berufsbetreuerin ist in Ruhestand gegangen, hat aber ein paar Betreuungsverfahren ehrenamtlich weiterführen wollen. Im mir vorliegenden Verfahren ist richterlich beschlossen worden, dass die Betreuerin seit 01.11.2018 ehrenamtlich führt.

    Anfang dieses Jahres hat die Betreuerin ihre abschließende Vergütung inclusive der Übergangsvergütung bewilligt bekommen, also bis zum 31.12.2018.

    Jetzt beantragt sie die Aufwandsentschädigung für den Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2019.

    Ist ihr diese Aufwandsentschädigung im genannten Zeitraum zu bewilligen? Oder müsste man nicht unterstellen, dass sie bis zum 31.12.2018 bereits bezahlt wurde?

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Die AP steht ihr ab dem Tag zu, als sie wirksam als ehrenamtl. Betreuerin bestellt wurde.
    Ja, da kann es schonmal zu Überschneidungen in der Bezahlung kommen, das ist ja vom Gesetzgeber genau so gewollt.

    Vielmehr stellst sich mir die Frage, da Personenidentität besteht, ob ihr die Übergangsvergütung als Berufsbetreuerin überhaupt zusteht.
    Sinn und Zweck ist ja die Mehrarbeit des Berufsbetreuers wegen der Übergabe an einen ehrenamtlichen Betreuer. Diese wird es hier ja faktisch nicht gegeben haben.

  • Vorlage an den Revisor - soll der ins RM gehen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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