Guten Tag, ich hab da mal was...
Eine Berufsbetreuerin ist in Ruhestand gegangen, hat aber ein paar Betreuungsverfahren ehrenamtlich weiterführen wollen. Im mir vorliegenden Verfahren ist richterlich beschlossen worden, dass die Betreuerin seit 01.11.2018 ehrenamtlich führt.
Anfang dieses Jahres hat die Betreuerin ihre abschließende Vergütung inclusive der Übergangsvergütung bewilligt bekommen, also bis zum 31.12.2018.
Jetzt beantragt sie die Aufwandsentschädigung für den Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2019.
Ist ihr diese Aufwandsentschädigung im genannten Zeitraum zu bewilligen? Oder müsste man nicht unterstellen, dass sie bis zum 31.12.2018 bereits bezahlt wurde?