Hallo,
ich habe ein kleines Problem in einer Akte.
Am 14.10.2019 habe ich einen Pfüb erlassen.
Nun kommt ein Antrag des Gläubigervertreters auf Berichtigung des Pfüb's hinsichtlich der Drittschuldnerin.
Der Gl. Vertreter legt ein Schreiben des GV vor. Der GV weist in dem Schreiben daraufhin, dass die Drittschuldnerin (eine GmbH & Co. KG), vertreten wird durch eine GmbH. Diese wird durch die Geschäftsführerin vertreten, welche die Schuldnerin ist. Folglich liegt Personengleichheit vor und dem GV erscheint die Zustellung unwirksam.
Gleichzeitig teilt der GV mit, dass gegen die Drittschuldnerin ein Inso-Verfahren anhängig ist und teilt den Namen des Inso-Verwalters mit.
Der Gläubiger Vertreter beantragt nun die Berichtigung des Pfüb's bezüglich des Drittschuldners auf den Inso-Verwalter als Inso-Verwalter über ds Vermögen der GmbH & Co. KG.
Ich bin leider sehr unschlüssig, ob dies ein Fall der Berichtigung ist, da der Insolvenzverwalter ja eine Partei Kraft Amtes ist. Andererseits ist er "nur" der neue Vertreter der GmbH & Co. KG.
Bin für jede Meinung/Hilfestellung dankbar