Vermögensabschöpfung

  • 1. Erstverfügung
    2. Erinnerung
    3. Erinnerung mit Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, die zusätzliche Kosten verursachen. - per ZU-
    4. Auftrag an Gerichtsvollzieher incl. Vermögensauskunft

    und dann sehen ob und wenn ja wohinein vollstreckt werden kann.

  • Ich hänge mich mal hier dran. Der Verurteilte hat gezahlt und der Geschädigte hat seine Ansprüche auch rechtzeitig angemeldet. Das Geld befindet sich jetzt in Verwahr bei der Zahlstelle. Wie geht es weiter? Muss nochmal der VU angehört werden? Wie erfolgt die Auszahlung?:gruebel:

  • Das Geld muss zunächst auf jeden Fall auf das entsprechende Sonderkonto gebucht werden. Von dort erfolgt die Auszahlung an den Geschädigten, der Veruteilte ist vorher noch zwingend zu der Auszahlung anzuhören.

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