Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein Testament in dem er seine Söhne A, B und C als Erben zu jeweils gleichen Teilen einsetzt. C soll jedoch nur Vorerbe sein. Nacherbe sollen A und B bzw. deren Abkömmlinge sein. Der Nacherbfall ist eingetreten. Zwischen dem Erbfall und dem Eintritt des Nacherbfalls ist B verstorben. B hat zwei Kinder: F und G.
Wenn ich jetzt nach dem Eintritt des Nacherbfalls einen Erbschein erteilen müsste, würde er also folgendermaßen aussehen: A 1/2, B 1/3, F und G jeweils 1/12. Ein solcher Erbschein ist jedoch nicht beantragt. Beantragt wird ein Teil-Erbschein "für den 1/3-Anteil des C", wonach A Nacherbe zu 1/2 und F und G Nacherben zu jeweils 1/4 geworden sind. Die ursprünglichen Erbteile von A und B (jeweils 1/3) sollen nicht mit aufgeführt werden.
Meiner Meinung nach kann der Erbschein nicht wie beantragt erteilt werden.
Außerdem stelle ich mir gerade die Frage, ob ich theoretisch einen Erbschein erstellen könnte, der tatsächlich lediglich die Erbteile, die infolge des Eintritt des Nacherbfalls auf A, G und F übergegangen sind, erteilen könnte. Hinsichtlich G und F wäre das meiner Meinung nach unproblematisch und wäre dann eben ein Teilerbschein in Bezug auf ihre Erbteile. Wie sieht es aber mit A aus? Wenn ich einen Teilerbschein erteile, wonach A 1/6 (die Hälfte des Anteils von C) erhält, dann erweckt das den Eindruck, als wäre A lediglich Miterbe zu 1/6. Tatsächlich ist er aber zusammen mit seinem ursprünglichen Erbteil (1/3) Miterbe zu 1/2. Wäre das ein Problem?