Hallo zusammen ... ich bearbeite aktuell in der Vertretung Zwangsversteigerungssachen und habe einen Anordnungsantrag
auf dem Tisch. Im Grundbuch sind einetragen:
1. A zu 1/2 Anteil
2. A und B in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil.
Antrag auf Teilungsversteigerung des gesamten Grundstücks liegt vor von Pfändungsgläubiger C.
C hat aber nur einen Titel gegen B und hat gegen B einen Pfändungs- und Überweisungsbechluss erwirkt
(Erbteil gepfändet). Hat C auch das große Antragsrecht und kann tatsächlich die Vollstreckung
des gesamten Grundstücks erwirken? (Stöber § 180, Rdnr. 27, 28)
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