Eigentümer in Gütergemeinschaft

  • Im Grundbuch stehen 3 Eigentümer " im Gesamtgut der beendigten noch nicht auseinandergesetzten Gütergemeinschaft".

    Die 2 lebenden Eigentümer beantragen Aufgebot für Eigentümer,da der 3. Eigentümer lange verstorben ist und sie die Erben nicht kennen.

    Kann ich das wegen Gütergemeinschaft zurückweisen ?

  • Auch im Rahmen des § 927 BGB können nicht einzelne Gesamthandseigentümer ausgeschlossen werden. Die lieben Miterben werden wohl um die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft nicht herum kommen. Das dürfte dann auf eine Pflegschaft rauslaufen... (Anschließend können sie dann ihre Erbengemeinschaft auseinandersetzen.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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