Hallo,
bei Berichtigungsanträgen ach § 319 ZPO höre ich in der Regel die Gegenseite an mit dem Zusatz "Es ist beabsichtigt, die beantragte Korrektur vorzunehmen."
Die Korrektur erfolgt jederzeit von Amts wegen, bezüglich einer Anhörung schweigt sich Zöller aus.
Ich bin mit dieser Verfahrensweise nicht alleine, im Haus verfügen sämtliche Richter "Abschrift an Gegner", sofern ein Berichtigungsantrag zur Akte gelangt.
Mir wird dies nun aber als eine "überflüssige" Handlung bzw. als eine "die Servicekräfte unzumutbar belastende Arbeitsweise" vorgehalten.
Mich würde interessieren, ob auch andere Kolleg*Innen eine Anhörung verfügen oder direkt entscheiden.
Danke für Ihre Beiträge!